Rückliefertarife
Sie erzeugen Strom mit Ihrer eigenen Solaranlage? Repower nimmt Ihnen die überschüssige Energiemenge ab. Erfahren Sie, zu welchen Tarifen wir ins Netz eingespiesene Energie abkaufen. Auch Herkunftsnachweise können vergütet werden.
Repower vergütet sämtlichen Produzentinnen und Produzenten sowie Prosumern mit einer Energieerzeugungsanlage (EEA) bis zu einer Leistung von höchstens 3 MW oder einer jährlichen Produktion von höchstens 5’000 MWh (abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs) die in das Verteilnetz eingespiesene Energie. Produzenten und Prosumer, die am Einspeisevergütungssystem (Art. 19 EnG) teilnehmen, haben kein Anrecht auf eine Vergütung. Ab 2026 führt Repower marktbasierte Rückliefertarife ein. Dies geschieht auf der Grundlage des revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG). Hier geht’s zum FAQ
Preise gültig bis 31.12.2025
Rückliefertarife für Produzenten und Prosumer |
Rückliefervergütung |
Rückliefertarife der physischen Energierücklieferung für Produzenten und Prosumer (exkl. Abnahme der Herkunftsnachweise) |
-8.00 Rp./kWh |
Vergütung des ökologischen Mehrwerts (Herkunftsnachweise – HKN) |
Vergütung HKN |
Abnahme und Vergütung des ökologischen Mehrwertes für Photovoltaikanlagen < 30 kVA (Herkunftsnachweise – HKN) für Kunden mit Grundversorgung |
-4.00 Rp./kWh |
Diese Tarife gelten für Produzenten und Prosumer, mit einer Energieerzeugungsanlage (EEA) bis zu einer Leistung von höchstens 3 MW oder einer jährlichen Produktion, abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs, von höchstens 5’000 MWh. Die Rückliefertarife an den Produzenten oder Prosumer kommt für die gesamte in das Stromnetz von Repower eingespeiste Energie (in Form von Überschuss- oder Nettoproduktion) aus Eigenproduktionsanlagen zur Anwendung. Produzenten und Prosumer, die am Einspeisevergütungssystem (Art. 19 EnG) teilnehmen, haben kein Anrecht auf eine Vergütung. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Netz & Versorgung. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive 8.1 % MWST.
Marktbasierte Rückliefertarife ab 2026
Repower führt ab 2026 marktbasierte Rückliefertarife ein. Dies geschieht auf der Grundlage des revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG). Die Vergütung von selbst produziertem Strom wird auf diesen Zeitpunkt hin angepasst. Besitzer von Solaranlagen, die Strom ins Netz von Repower einspeisen, werden einen Rückliefertarif erhalten, der sich am vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung orientiert. Zudem wird es für Anlagen bis zu einer Leistung von 150kW Minimalvergütungen geben und somit Betreiber vor sehr tiefen Marktpreisen schützen.