Neues Stromgesetz: Repower führt ab 2026 marktbasierte Rückliefertarife ein
Die Vergütung von selbst produziertem Strom wird ab dem 1. Januar 2026 angepasst. Besitzer von Solaranlagen, die Strom ins Netz von Repower einspeisen, werden ab diesem Zeitpunkt einen Rückliefertarif erhalten, der sich am durchschnittlichen Marktpreis orientiert. Für 2025 bleiben die Repower-Rückliefertarife in der Grundversorgung unverändert.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien wurde von der Schweizer Stimmbevölkerung am 9. Juni 2024 angenommen. Ab dem 1. Januar 2026 tritt deshalb eine neue Regelung für die Vergütung von selbst produziertem Strom in Kraft. Diese Änderung betrifft insbesondere Besitzer von Solaranlagen, die überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das neue Stromgesetz sieht vor, dass der eingespeiste Strom schweizweit zu einem einheitlichen Tarif vergütet wird, der sich am durchschnittlichen Marktpreis orientiert und vierteljährlich durch das Bundesamt für Energie festgelegt wird. Auch Repower wird ab diesem Zeitpunkt die marktbasierte Rückliefervergütung einführen. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 150 kW ist eine Minimalvergütung vorgesehen, die vom Bundesrat festgelegt wird.
Eine marktpreisbasierte Rückliefervergütung schafft für Besitzer von Solaranlagen Anreize, die Stromproduktion und -nutzung besser aufeinander abzustimmen. Wir empfehlen allen Anlagenbetreibern, sich frühzeitig über die zukünftig geltenden marktbasierten Rückliefertarife zu informieren, um die Anlage optimal zu dimensionieren oder eine Lösung mit Speicher in Betracht zu ziehen.
Repower-Rückliefertarife für 2025 bleiben unverändert
Für das Jahr 2025 bleibt der Rückliefertarif von Repower unverändert. Repower bezahlt den Produzentinnen weiterhin acht Rappen pro eingespiesener Kilowattstunde. Hinzu kommen bei Anlagen bis 30 kVA Gesamtwechselrichterleistung zusätzlich vier Rappen für den Herkunftsnachweis (HKN). Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde wird automatisch ein HKN im System generiert. Diese Nachweise können von den Produzentinnen genutzt oder vermarktet werden.
Weitere Informationen und die Repower-Tarifblätter befinden sich auf unserer Webseite.
Medienmitteilung auf Rumantsch Grischun
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