Energierückspeisetarife
Sie erzeugen Strom mit Ihrer eigenen Solaranlage? Repower nimmt Ihnen die überschüssige Energiemenge ab. Erfahren Sie, zu welchen Tarifen wir ins Netz eingespiesene Energie abkaufen. Auch Herkunftsnachweise können vergütet werden.
Energierückspeisetarife
Repower vergütet sämtlichen Produzentinnen und Produzenten sowie Prosumern mit einer Energieerzeugungsanlage (EEA) bis zu einer Leistung von höchstens 3 MW oder einer jährlichen Produktion von höchstens 5’000 MWh (abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs) die in das Verteilnetz eingespiesene Energie. Produzenten und Prosumer, die am Einspeisevergütungssystem (Art. 19 EnG) teilnehmen, haben kein Anrecht auf eine Vergütung.
Preise gültig bis 31.12.2024
Rückspeisevergütung für Produzenten und Prosumer |
Rückspeise-vergütung |
Rückspeisevergütung der physischen Energierücklieferung für Produzenten und Prosumer (exkl. Abnahme der Herkunftsnachweise) |
-8.00 Rp./kWh |
Vergütung des ökologischen Mehrwerts (Herkunftsnachweise – HKN) |
Vergütung HKN |
Abnahme und Vergütung des ökologischen Mehrwertes für Photovoltaikanlagen < 30 kVA (Herkunftsnachweise – HKN) für Kunden mit Grundversorgung |
-4.00 Rp./kWh |
Diese Tarife gelten für Produzenten und Prosumer, mit einer Energieerzeugungsanlage (EEA) bis zu einer Leistung von höchstens 3 MW oder einer jährlichen Produktion, abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs, von höchstens 5’000 MWh. Die Rückspeisevergütung an den Produzenten oder Prosumer kommt für die gesamte in das Stromnetz von Repower eingespeiste Energie (in Form von Überschuss- oder Nettoproduktion) aus Eigenproduktionsanlagen zur Anwendung. Produzenten und Prosumer, die am Einspeisevergütungssystem (Art. 19 EnG) teilnehmen, haben kein Anrecht auf eine Vergütung. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Netz & Versorgung. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive 8.1 % MWST.