Kontrollen
Elektrische Installationen müssen in allen Gebäuden regelmässig kontrolliert werden, um Schäden und Unfälle zu vermeiden. Je nach Gefahrenklasse finden die Kontrollen in unterschiedlichen Zeitintervallen statt.
Strom ist komfortabel, kann aber auch gefährlich sein. Respekt und Sorgfalt im Umgang helfen, Unfälle zu vermeiden.
Um die Sicherheit elektrischer Installationen zu gewährleisten, schreibt die Gesetzgebung in der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) periodische Sicherheitsprüfungen sowie Abnahmekontrollen vor. Als Netzbetreiberin haben wir den gesetzlichen Auftrag, das Register zu führen.
Periodische Kontrollen
Wohnungsbauten |
20 Jahre |
Kindergärten und Schulen |
5 Jahre |
Gewerbebauten |
10 Jahre |
Autowerkstätten |
5 Jahre |
Landwirtschaft |
10 Jahre |
Kläranlagen |
5 Jahre |
Restaurants und Hotels |
5 Jahre |
Baustelleninstallationen |
1 Jahr |
Die Aufforderung an die Installationseigentümer:innen erfolgt in gesetzlich festgelegten Intervallen direkt durch die Netzbetreiberin. Die Verantwortung für die Einhaltung von Sicherheit und Kontrolle tragen die Eigentümer:innen.
Abnahmekontrollen
Elektrische Installationen müssen auch bei einer Handänderung geprüft werden, sofern die letzte Kontrolle länger als fünf Jahre zurückliegt. Neu erstellte Installationen werden durch den Elektroinstallateur geprüft. Ausser bei Wohnungsbauten müssen alle neu erstellten oder geänderten Installationen zusätzlich durch ein unabhängiges Kontrollunternehmen geprüft werden.
Wer kontrolliert Ihre Installation?
Zusammen mit der Aufforderung von Repower erhalten Sie eine Liste der kontrollberechtigen Unternehmen aus der Region. Berücksichtigen Sie, dass Unternehmen, welche mit der Planung, Erstellung, Änderung oder dem Unterhalt der Liegenschaft beteiligt waren, nicht mit der Kontrolle beauftragt werden dürfen.
Sicherheitsnachweis
Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, beauftragen Sie als Eigentümer:in Ihren Elektroinstallateur mit deren Behebung. Ist die Installation in Ordnung, wird ein Sicherheitsnachweis durch das Kontrollunternehmen ausgestellt. Sie sind dazu verpflichtet, diesen bis zur nächsten Kontrolle aufzubewahren.
Selber installieren
Grundsätzlich dürfen nur Personen Hausinstallationen ausführen, welche über die nötige Kompetenz verfügen. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat erteilt dazu entsprechende Installationsbewilligungen.
Laien dürfen ausschliesslich in selbstbewohnten Wohnräumen folgende Arbeiten ausführen:
- Installationen an einphasigen Stromkreisen. Diese müssen jedoch durch einen 30 mA Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) geschützt sein. Der erfüllte Personen- und Sachenschutz muss durch eine Fachperson mittels Sicherheitsnachweis ausgewiesen werden.
- Installationen ohne FI-Schalter: Das Montieren von Lampen mit den dazugehörigen Lichtschaltern (ohne Steckdosen).