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Energierückspeisetarife

Sie erzeugen Strom mit Ihrer eigenen Solaranlage? Repower nimmt Ihnen die überschüssige Energiemenge ab. Erfahren Sie, zu welchen Tarifen wir ins Netz eingespiesene Energie abkaufen. Auch Herkunftsnachweise können vergütet werden. 

Energierückspeisetarife

Repower vergütet sämtlichen Produzentinnen und Produzenten sowie Prosumern mit einer Energieerzeugungsanlage (EEA) bis zu einer Leistung von höchstens 3 MW oder einer jährlichen Produktion von höchstens 5’000 MWh (abzüglich eines allfälligen Eigenverbrauchs) die in das Verteilnetz eingespiesene Energie. Produzenten und Prosumer, die am Einspeisevergütungssystem (Art. 19 EnG) teilnehmen, haben kein Anrecht auf eine Vergütung.

Rückspeisevergütung für Produzenten und Prosumer

Alle Betreiber:innen von Produktionsanlagen, unabhängig von deren Energiequalität und dem Vergütungsmodell (Eigenverbrauch oder Nettoproduktion), erhalten immer eine Vergütung für die physisch ins Repower-Verteilnetz eingespeiste Energie. Mit der Wahl dieses Tarifs kann der Herkunftsnachweis (HKN) durch den unabhängigen Produzenten zu Marktkonditionen verkauft werden. Die Rückspeisevergütung für Elektrizität aus erneuerbarer Energie wird nach Vorgaben von Art. 15 Abs. 3 des Energiegesetzes (EnG) und Art. 12 der Energieverordnung (EnV) jährlich berechnet. Die Kosten für die Energierückspeisung oder Vergütung werden zu einem Arbeitspreis pro bezogene kWh in Rechnung gestellt.

Vergütung des ökologischen Mehrwerts in der Grundversorgung

Die Vergütung des ökologischen Mehrwerts (Herkunftsnachweise, HKN) gilt für alle Kundinnen und Kunden sowie Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen 
≤ 30 kVA in der Grundversorgung, unabhängig von deren Vergütungsmodell (Eigenverbrauch oder Nettoproduktion). Repower behält sich bei PV-Anlagen 
> 30 kVA das Recht vor, die Abnahme des ökologischen Mehrwerts individuell zu regeln. Die Abnahme des ökologischen Mehrwerts erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Repower einen entsprechenden Bedarf hat. Der ökologische Mehrwert ist durch diese Vergütung abgegolten. Der Anspruch auf eine Weitervermarktung des HKN durch den unabhängigen Produzenten entfällt. Die Photovoltaikanlage muss diesbezüglich «naturemade star»-zertifiziert sein. Weiter muss sichergestellt sein, dass die HKN auf das Händlerkonto von Repower transferiert werden. Die HKN können von Repower erst vergütet werden, wenn die dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle Pronovo AG die Anlage im Herkunftsnachweissystem erfasst hat. Repower hat auf diesen Prozessschritt keinen Einfluss.

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